Ergebnis

Auf Basis Ihrer Angaben dürfte Ihr Unternehmen aktuell nicht unter den Anwendungsbereich des NISG 2026 fallen.*

Beachten Sie jedoch:

  • Sollte Ihr Unternehmen kritischer IKT-Drittdienstleister (gemäß Art. 3 Z 23 VO (EU) 2022/2554) sein, unterliegt es den Bestimmungen des NISG 2026 (§ 24 Abs 8 leg cit).
  • Mögliche behördliche Einstufungen als wesentliche oder wichtige Einrichtung (§ 26 NISG 2026)
  • Mögliche indirekte Betroffenheit über die Lieferkette
  • Mögliche Änderungen der betroffenen Sektoren

* Diese Einschätzung erfolgt unverbindlich und dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Sie stellt weder eine rechtsverbindliche Beurteilung noch eine rechtliche Beratung dar.

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